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   BayObLG, 08.03.1989 - BReg. 2 Z 98/88   

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https://dejure.org/1989,22709
BayObLG, 08.03.1989 - BReg. 2 Z 98/88 (https://dejure.org/1989,22709)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.1989 - BReg. 2 Z 98/88 (https://dejure.org/1989,22709)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 1989 - BReg. 2 Z 98/88 (https://dejure.org/1989,22709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwalterbestellung; Verwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Die bei der Abweichung vom sogenannten Kopfprinzip mögliche Stimmrechtshäufung in der Person eines oder weniger Miteigentümer wird ganz überwiegend auch dann für zulässig gehalten, wenn dadurch ein einzelner oder eine kleine Gruppe von Miteigentümern infolge einer Häufung von mehr als der Hälfte der Stimmen in die Lage versetzt wird, die übrigen Miteigentümer zu majorisieren (BayObLG, aaO., OLG Karlsruhe, OLGZ 1976, 145; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 415; OLG Hamm, OLGZ 1978, 184; OLG Düsseldorf, OLGZ 1984, 289; KG, Der Wohnungseigentümer 1987, 24; 1989, 24; BayObLG, Beschluss vom 8. März 1989 - 2 Z 98/88 -, zitiert nach Bielefeld in Der Wohnungseigentümer 1989, 56; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Aufl., § 25 Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88

    Streit einer Miteigentümergemeinschaft um die Wirkssamkeit von Beschlüssen;

    Die Bestellung eines Verwalters verstößt dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung und ist auf fristgerechte Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl dieses Verwalters spricht (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315, 317; BayObLG, Beschluß vom 8.3.1989 - BReg. 2 Z 98/88 -).
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